Anfrage zur Sitzung des Rates am 12.10.2026:
Anfrage zur geplanten Stilllegung des Gasnetzes in Wermelskirchen und den hieraus zu erwartenden Konsequenzen für die Endverbraucher
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aufgrund der zumindest diskussionswürdigen Energiepolitik der vorigen und der aktuellen Bundesregierung, sowie speziell auch seitens der Europäischen Union (EU), zeichnet sich bei der zukünftigen Versorgung von Städten und Kommunen mit Erdgas eine besorgnis-erregende Endwicklung ab.
Getrieben durch die EU- Gas-Binnenmarktrichtlinie, die eigentlich bis zum 05. August in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, sowie einer in diesem Kontext bereits im Entwurf vorliegenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), werden vom Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen fossile Energieträger nach und nach vom Markt verdrängt werden sollen. Es ist zu abzusehen, dass diese neuen Regelungen mit erheblich Auswirkungen für viele Firmen und einer großen Anzahl betroffener Haushalte verbunden sein wird.
Auch die Energie-Versorgungsunternehmen befinden sich in einer misslichen Lage und versuchen sich auf dieses Szenario mit entsprechenden Maßnahmen einzustellen.
So planen nach einer aktuellen Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) 19 Prozent der Stadtwerke ihr Gasnetz bis spätestens 2045 stillzulegen.
Beinahe jedes zweite Stadtwerk (46 Prozent) hat sich noch nicht entschieden, ob es umrüsten oder abschalten wird. Nur lediglich acht Prozent wollen ihre Netze mit Ökogas weiter betreiben.
Die Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) gehört offenbar zu den oben genannten 19%, der Energieversorger, die beabsichtigen sukzessive das Erdgasnetz außer Betrieb zu nehmen und ggf. zurückzubauen. Dies erklärte jedenfalls ein Vertreter der BEW während einer Bürger-Informationsveranstaltung, die am 30.06.2026 im Rathaus Wermelskirchen stattfand.
Auch der Geschäftsführer der BEW, Herr Langner, bestätigte die Planung eines solchen Vorgehens. Im Rahmen einer Präsentation über die zukünftige Entwicklung der BEW, im Rat der Stadt Wermelskirchen am 13.07.2026, sprach er von einem endgültigen „Aus“ der Erdgasversorgung bis zum Jahr 2045.
Offensichtlich erscheint der BEW ein mittelfristiger Ausstieg aus der Erdgasversorgung als unausweichlich, gut handelbar und eigentlich alternativlos.
Dies ist in Anbetracht der zurzeit vorherrschenden politischen Großwetterlage aus Sicht der BEW auch sehr gut nachvollziehbar.
Es ist allerdings zu befürchten, dass der geplante endgültige Exodus der Erdgas-Netzinfrastruktur nicht nur alle am Prozess Beteiligten vor erhebliche technische, organisatorische und personelle Probleme stellen wird, sondern das zusätzlich auch mit signifikante finanzielle Belastungen für Bürger, Firmen und der Kommune zu rechnen ist.
Bevor also im Zuge der Wärmewende nahezu unumkehrbare Fakten in Wermelskirchen geschaffen werden, erscheint uns eine kritische Betrachtung der vorgesehenen Transformation unerlässlich.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Vereinigte Wähler Gemeinschaften Wermelskirchen (VWG) / Zukunft Wermelskirchen (ZWK) darum, dass der nachfolgend aufgeführte Fragenkatalog in Zusammenarbeit mit der Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) zeitnah und nachvollziehbar beantwortet wird:
1. Sind ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen vorhanden, um alle für eine Stilllegung des Gasnetzes erforderlichen Maßnahmen bis 2045 durchzuführen ?
Wie aus dem von der BEW und deren Dienstleister der BMU Energy Consulting GmbH (BMU) vorgelegten, sehr detaillierten und informativen Projektzwischenbericht zur „Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wermelskirchen“ zu entnehmen ist, sind insgesamt 6.100 Gebäude in Wermelskirchen an das Erdgasnetz angeschlossen, was einem Anteil von 67 % aller beheizten Gebäude ausmacht. Nach Aussagen der BEW ist es vorgesehen, die Erdgasanschlüsse aller dieser Immobilien bis spätesten 2045 stillzulegen. Sollte die kommunale Wärmeplanung (KWP) wie gesetzlich gefordert bis Ende 2028 abgeschlossen und behördlich genehmigt sein, könnte idealerweise Anfang 2029 mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Geht man aus Gründen einer vereinfachten Betrachtungsweise von einem linear ablaufenden Rückbau aus, müssten also pro Jahr ca. 381 Erdgasanschlüsse stillgelegt und zurückgebaut oder außer Betrieb genommen werden, einschließlich dem hiermit verbundenen organisatorischen Aufwand. Insbesondere durch den prognostizierten Fachkräftemangel stellt der angestrebte Erdgasausstieg eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar.
2. Werden die Erdgas-Hausanschlüsse tatsächlich stillgelegt oder zunächst dauerhaft außer Betrieb genommen ?
Unter einer tatsächlichen Stilllegung ist gem. den technischen Regeln des deutschen Vereins des Gas-und Wasserfaches (Arbeitsblatt G 465-2) die endgültige Beendigung der Nutzung einer Leitung zu verstehen, wobei die Leitung physisch vom übrigen Netz abgetrennt, gasfrei gemacht und verschlossen wird. Eine Wiederinbetriebnahme ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Bei der dauerhaften Außerbetriebnahme wird lediglich die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude verschlossen und die Messeinrichtung entfernt, sodass eine spätere Wiederinbetriebnahme des Anschlusses möglich bleibt.
Eine dauerhafte Außerbetriebnahme hätte den Vorteil, dass der Gasanschluss für eine eventuelle spätere Nutzung, zum Beispiel für die Versorgung von Gebäuden mit klimaneutralen Brenngasen, wie z. Bsp. Wasserstoff oder Biogas, wieder relativ unproblematisch reaktiviert werden könnte.
Wenn es momentan auch als sehr unwahrscheinlich erscheinen mag, sollte nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass eventuell über die Dekarbonisierung politisch noch einmal neu nachgedacht werden muss. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die regenerativen Energien nicht ausreichen sollten, um alle Anforderungen einer modernen Industrienation rund um die Uhr zu erfüllen (siehe USA und Tschechien).
3. Welche finanziellen, strukturellen, rechtlichen und regulatorischen Probleme resultieren aus einer sukzessiven Stilllegung des Erdgasnetzes, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem bestehenden Konzessionsvertag ?
Insbesondere der finanzielle Aspekt ist bei der angespannten städtischen Haushaltslage von großer Bedeutung. Der existente Gas-Konzessionsvertrag mit der Stadt Wermelskirchen berechtigt die BEW innerhalb des Wermelskirchener Gemeindegebietes, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Gasleitungen zu nutzen. Als Gegenleistung hierfür erhält die Stadt eine finanzielle Entschädigung in Form einer Konzessionsabgabe, deren Höhe in der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) geregelt ist. Es ist davon auszugehen, dass eine fortschreitende Stilllegung des Gasnetzes mit einer sinkenden Konzessionsabgabe einhergehen wird und somit zu einem erheblichen Einnahmeverlust im kommunalen Haushalt der Stadt Wermelskirchen führt.
4. Aus der Potentialanalyse des oben genannten Projektzwischenberichtes geht hervor, dass die Anzahl der Immobilen, die durch ein Wärmenetz oder sonstiger alternative Energiequelle versorgt werden könnten in Wermelskirchen als eher gering einzuschätzen ist. Dennoch ist es für Hauseigentümer wichtig zu wissen, ob ihre Gebäude hiervon betroffen sein könnten. Daher stellt sich die Frage, wann mit einer Veröffentlichung dieser Wärmeversorgungsgebiete zu rechnen ist, damit Eigentümer verlässlich erkennen können, ob ihr Gebiet für ein Wärmenetz oder der Versorgung aus sonstigen klimaneutralen Energiequellen vorgesehen ist ?
5. Existieren bereits Verteilnetzentwicklungspläne aus denen ersichtlich ist, nach welchen Kriterien und in welchen Bereichen mit dem Rückbau des Gasnetzes begonnen werden soll, oder werden jeweils einzelne Objekte in Abhängigkeit der eingebauten Heizungsart abgebunden ?
6. Wurden bereits mit den überregionalen Netzbetreibern, die die BEW mit Erdgas versorgen, hinsichtlich der vom Gesetzgeber gewollten Transformation und den hieraus resultierenden Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Kostenentwicklung gesprochen ?
Sollten die überregional agierenden Netzbetreiber, die die BEW mit Erdgas versorgen, ebenfalls planen ihre Pipelineinfrastruktur teilweise oder partiell auch komplett stillzulegen, wäre das für die angeschlossenen Kommunen und dem EVU vor Ort mit hohen Risiken hinsichtlich der zu garantierenden Versorgungssicherheit, sowie steigenden Netzentgeltkosten verbunden. Diese Kosten würden aller Wahrscheinlichkeit nach wieder auf die Endverbraucher abgewälzt.
7. Wie entwickelt sich die Preisgestaltung für die Nutzer, die erst später vom Gasnetz abgetrennt werden und welche Schutzmechanismen gibt es für sie hinsichtlich einer ggf. drohenden Erhöhung von Netzendgelten ?
Wie von der BEW dargestellt, soll sich die geplante Stilllegung des Erdgasnetzes über einen längeren Zeitraum erstrecken. Das heißt, dass die Anzahl der mit Gasnetz verbunden Endverbraucher ständig abnimmt. Wenn aber immer weniger Haushalte und Betriebe das Gasnetz nutzen, müssen die durch den Betrieb der Netzinfrastruktur unverändert entstehenden Fixkosten auf eine permanent sinkende Abnehmerzahl verteilt werden, was zwangsläufig zu erhöhten Netzentgelten pro Anschluss führt. Hier müssen die Endverbraucher geschützt werde, da sie ja keinen Einfluss auf die Netzplanung und den Zeitpunkt der Inaktivierung ihres Gasanschlusses haben.
8. Welche Alternativen, Förderungen oder Hilfsangebote gibt es für Hauseigentümer, bei denen der Einbau einer Wärmepumpe in ihre bisher mit Erdgasbeheizte Immobilie mit unverhältnismäßig hohem technischen oder wirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre, der Betrieb einer Erdgasheizung aufgrund der geplanten Stilllegung des Gasnetzes jedoch nicht mehr möglich ist und auch der Anschluss an ein Wärmenetz ebenfalls nicht in Frage kommt ?
Für viele Bürger wäre die Stilllegung ihres Gasanschlusses mit erhebliche finanziellen Belastungen und technischen Probleme verbunden, da sie sich in den kommenden Jahren eine neue Heizung anschaffen müssten, die mit klimaneutralen Energien betrieben werden kann. Da davon auszugehen ist, dass sich ein nennenswertes Fernwärmenetz in Wermelskirchen kaum realisieren lässt und auch eine großflächige Versorgung mit Wasserstoff oder Geothermie als eher unwahrscheinlich anzusehen ist, wird aller Voraussicht nach der Einsatz einer Wärmepumpe von den meisten Nutzern favorisiert werden.
Allerdings ist schon alleine die Anschaffung einer Wärmepumpe recht kostenintensiv. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen auch das übrige Heizsystem (z.B. Einbau größerer Heizkörper) und die Warmwasserbereitung angepasst werden müssten.
Bei älteren Häusern, die einen erhöhten spezifischen Wärmebedarf haben und deren Anzahl in Wermelskirchen beträchtlich ist, würden zudem oftmals zusätzliche Optimierungsmaßnahen zum Wärmeschutz an der Bausubstanz erforderlich werden. Dies wäre mit weiteren hohen Kosten verbunden und in vielen Fällen, aus technischen Gründen und rechtlich Erwägungen (z. Bsp. Denkmalschutz) kaum umsetzbar. Auch wenn der Staat attraktive Förderungen bei einem Umstieg in Aussicht stellt, sind die restlichen Kosten, die bei den Hauseigentümern verbleiben doch erheblich und müssen in jedem Einzelfall genau betrachtet werden. Es gibt also vermutlich eine große Anzahl von Immobilienbesitzern in Wermelskirchen, die gute Gründe dafür hätten nicht auf Ihren Erdgasanschluss verzichten zu wollen oder zu können. Wenn sie dennoch mehr oder weniger dazu gedrängt werden, sollten seitens der BEW und der Stadt Wermelskirchen entsprechende Hilfsangebote, zur Verfügung gestellt werden. Vorstellbar wären hier zum Beispiel vergünstigte Darlehen, Contracting-Modelle gemeinsam mit Innungsbetrieben oder kostenlose Beratungen hinsichtlich des Einsatzes alternativer Brennstoffe, wie etwa klimaneutrales Flüssiggas oder Holzpellets.
9. Wie wird sichergestellt das ab 2029 für neu eingebauten Heizungsgeräte, die mit Erdgas betrieben werden, ausreichende Mengen klimaneutraler Brennstoffe, wie im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgeschrieben (Biotreppe), zur Verfügung stehen? Ist es geplant zur Beimischung ausschließlich Biomethan zu verwenden, oder soll auch Wasserstoff zum Einsatz kommen ?
Am 29.Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten und hat das bisher gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2024 abgelöst.
Wer sich ab 2029 trotz aller gesetzlich aufgebauten Hürden für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss zukünftig dem gewählten Brennstoff einen schrittweise wachsenden Anteil klimafreundlicher Energie beimischen. Hierzu zählen etwa Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder bestimmte Wasserstoffarten. Die im GModG unter dem Begriff Biotreppe vorgeschriebene Beimischquote soll 2029 mit 10 % starten. Ab 2030 steigt der Anteil dann auf 15 %, ab 2035 liegt er bei 30 % und erhöht sich ab 2040 auf 60%. Ab 2045 muss die gesamte Heizenergie komplett klimaneutral sein. Während die Verwendung von Biomethan bei allen Gas-Heizungsanlagen als unproblematisch gilt, ist der Einsatz von Wasserstoff ab einer Beimischquote über 20% bei ältere Heizungen kaum möglich. Nur moderne Gasheizgeräte mit einer sogenannten „H2-ready“ Zertifizierung könnten später auch uneingeschränkt mit Wasserstoff betrieben werden.
10. Gab es in den letzten Jahren einen signifikanten Rückgang von Erdgasanschlüssen bei Wohnhäusern, Betrieben und sonstigen Immobilien im Bestand und wenn ja, wie hoch ist die Anzahl ?
11. Haben bereits Gespräche zwischen der Stadt Wermelskirchen und der BEW, hinsichtlich der Stilllegung von Gasanschlüssen in städtischen Immobilien und den hieraus resultierenden Folgen, stattgefunden ?
12. Wann und in welcher Form werden die von einer Stilllegung betroffenen Gas-Endverbraucher, sowie die Öffentlichkeit über das geplante Stilllegungs-verfahren informiert ?
Das in Kürze in Kraft tretende EnWG gibt vor, dass Netzbettreiber ihre Kunden über eine geplante Stilllegung zehn Jahre im Voraus informieren müssen. Die Beachtung dieser Frist ist nicht nur für die Endverbraucher von Bedeutung, sondern auch für Netzbetreiber, um eine flexiblen Gas-Netzausbauplanung durchführen zu können.
13. Kann durch die BEW garantiert werden, dass jeder Hauseigentümer der ab sofort und zukünftig auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, auch die erforderliche Strom-Netzanschlussleistung erhält?
14. Welche zusätzlichen Sommerlasten erwartet die BEW durch Kühlgeräte in Wohngebäuden, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Gewerbebetrieben bei einer angenommenen Klimaerwärmung (siehe Szenario Klimaanpassungsgesetz) und finden diese bereits im Stromnetzausbau Berücksichtigung ?
15. Welche Belastungen werden durch die E-Mobilität seitens der BEW angenommen und wie findet das Berücksichtigung bei der Strom-Netzausbauplanung ?
16. Wie hoch schätzt die BEW den zusätzlichen Strombedarf, der aus der geplanten Umstellung aller mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen, also aller Öl,- und Gasheizungen, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen oder mit anderen klimaneutralen Energien versorgt werden können ein und fließen diese Kennwerte in die Strom-Netzausbauplanung ein ?
17. Sind alle Komponenten des zurzeit in Wermelskirchen vorhandene Strom-systems, bestehend aus Umspannwerken, Mittelspannungskabel, lokales Niederspannungskabelnetz und Hausanschlüssen, ausreichend dimensioniert um den zu erwartenden enorm steigenden Strombedarf zu bewältigen ?
18. Welche zusätzliche Kosten entstehen für den durch die Energiewende erforderlichen Ausbau des Stromnetzes und werden diese über eine Erhöhung der Netzendgelte auf die Bürger umgelegt? Wie werden sich also die Netzendgelte bis 2045 entwickeln ?
19. Ist sichergestellt, dass auch die vorgelagerten Netzbetreiber den zukünftig zu erwartenden, stark erhöhte Strombedarf in Wermelskirchen, technisch und mengenmäßig rund um die Uhr decken können ?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Marcello Albani – (Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Umwelt und Bau (AUB))
gez. Norbert Kellner – (Energiepolitischer Sprecher)
Foto: unsplashed
