Antrag zur Sitzung des Rates am 12. Oktober 2026:
Bürger-Umfrage zu Prioritätensetzung des Ordnungsamtes
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat möge wie folgt beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zu beteiligen.
Die Bürgerbeteiligung soll in Form einer Online-Umfrage erfolgen, bei der die Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung der Auswahl aus einer vorgegebenen Liste auswählen können. Die Liste soll ausschließlich Punkte umfassen, die unstrittig in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes fallen. Die im Antrag enthaltene Vorauswahl kann bei Bedarf um weitere geeignete Punkte ergänzt werden.
Begründung:
In Beantwortung der Anfrage 0108/2026 der Fraktion VWG / Zukunft hat die Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.06.2026 darauf hingewiesen, „dass der KOD sich derzeit organisatorisch neu ausrichtet“. Diese Neuausrichtung begrüßt die Fraktion ausdrücklich.
Unsere Fraktion hatte kürzlich über ordnungspolitische Schritte in Hückeswagen, Radevormwald, Burscheid und Bergisch Gladbach berichtet. Dort befassen sich die Städte nach den letzten Wahlen mit ersten öffentlich wahrnehmbaren Maßnahmen zum Thema Sicherheit und Ordnung. So führte die Stadt Hückeswagen erst im Juli über das Ordnungsamt Testkäufe in Geschäften und Tankstellen durch, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen.
Wir möchten nun eine Maßnahme für unsere Kommune anregen, die einen fortschrittlichen Impuls setzt und gleichzeitig die Verbindung zwischen Kommune und Bürgerinnen und Bürgern stärkt.
Kommunalwahlen finden lediglich alle fünf Jahre statt. Zwischen den einzelnen Wahlen gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nur wenige Möglichkeiten, sich unmittelbar mit ihrer „Stimme“ an den örtlichen Entwicklungen zu beteiligen. Die vorgeschlagene Befragung bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, die Bevölkerung in die weitere Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes einzubeziehen.
Gleichzeitig kann eine solche Befragung auch für das Ordnungsamt von Nutzen sein. Die öffentlichen Bedürfnisse und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort können in die weitere Ausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes einfließen und Hinweise darauf geben, welche Themen aus Sicht der Bevölkerung besonders relevant sind.
Es ist dabei zweifelsfrei, dass die konkreten Entscheidungen über die Ausgestaltung und die Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes letztlich dem Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit obliegen. Auch die angespannte Haushaltslage dürfte dazu führen, dass unserer Kommune bei der Verwirklichung möglicher Maßnahmen auch zukünftig keine uneingeschränkten finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Umfrage sollte daher nicht als verbindlicher Auftrag, sondern als Handlungsempfehlung verstanden werden. Gleichzeitig kann es eine wertvolle Grundlage für die Priorisierung künftiger Maßnahmen darstellen und dazu beitragen, das subjektive Sicherheits- und Ordnungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärker zu berücksichtigen.
Im Anhang finden Sie eine Vorauswahl wichtiger Themen inklusive eines Freifeldes für individuelle Punkte, die aus unserer Sicht für die Befragung in Betracht kommen sollten.
Wir bitten um Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Müßener
gez. Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzende)
Vorauswahl möglicher Themen für die Bürgerumfrage
Welche der folgenden Themen sollte der Kommunale Ordnungsdienst aus Ihrer Sicht künftig besonders in den Blick nehmen?
- Ruhestörungen und Lärmbelästigungen
Insbesondere durch Lärm im öffentlichen Raum, an Plätzen und in Wohngebieten. - Vermüllung und Verunreinigungen im öffentlichen Raum
Insbesondere auf Straßen, öffentlichen Plätzen, Wegen und Grünanlagen. - Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
Insbesondere die Kontrolle der Abgabe und des Verkaufs von Alkohol, Tabakwaren und E-Zigaretten an Minderjährige. - Wildpinkeln und sonstige Verunreinigungen durch menschliche Ausscheidungen
Insbesondere an öffentlichen Plätzen, in Innenstädten und an stark frequentierten Orten. - Alkohol- und Drogenkonsum sowie dadurch verursachte Störungen im öffentlichen Raum
Insbesondere bei wiederkehrenden Treffpunkten und damit verbundenen Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen, Anwohner und Passanten. - Hundehaltung im öffentlichen Raum
Insbesondere die Einhaltung der Leinenpflicht sowie die Beseitigung von Verunreinigungen durch Hundekot. - Illegale Müllablagerungen und Sperrmüll
Insbesondere das unerlaubte Ablagern von Hausmüll, Sperrmüll und sonstigen Abfällen im öffentlichen Raum. - Vandalismus und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum
Insbesondere an öffentlichen Einrichtungen, Spielplätzen, Grünanlagen und sonstigem städtischem Eigentum. - Störungen an öffentlichen Plätzen und Treffpunkten
Insbesondere wiederkehrende Störungen oder Beeinträchtigungen an öffentlichen Plätzen, Anlagen und Einrichtungen. - Füttern verwilderter Tauben
Insbesondere an öffentlichen Plätzen und Orten, an denen dadurch Verunreinigungen oder eine verstärkte Taubenpopulation entstehen. - Verbotenes und unerlaubtes Böllern und Abbrennen von Feuerwerk
Insbesondere das unerlaubte Böllern außerhalb der zulässigen Zeiten sowie das Abbrennen von Feuerwerk an Orten, an denen dies verboten oder aus Sicherheitsgründen untersagt ist. - Pflichten aus Straßenreinigung und Winterdienst
Insbesondere die Einhaltung der Pflichten von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Straßenreinigung sowie zur Räum- und Streupflicht. - Überwachung des ruhenden Verkehrs
Überwachung und Regelung des ruhenden Verkehrs insbesondere das Einhalten von Park- und Haltevorschriften. - Ihr Thema
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