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„Poller-Erlass“

Antrag zur Sitzung des Rates am 13. Juli 2026:
„Poller-Erlass“ nur minimalst umsetzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat möge wie folgt beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den „Poller-Erlass“ minimalst und nur in dem Umfang umzusetzen, der rechtlich absolut geboten ist.
Der finanzielle und personelle Aufwand hierfür ist auf ein Minimum zu begrenzen.

Begründung (nicht Teil des Antrags):

In Anbetracht der aktuellen Situation der Kommunen wirkt besagter Erlass „wie aus der Zeit gefallen“.

Hat dieses Land keine anderen Sorgen, als sich um teilweise schon seit Jahren stehende Poller zu kümmern?

Müssen mit derartigem Unsinn Kommunen, die personell und finanziell ohnehin am Anschlag drehen, noch weiter belastet werden?

Macht sich das Land eigentlich Gedanken, welcher zusätzliche Aufwand für die Kommunen im Hinblick auf Prüf-, Planungs- und Dokumentationspflichten sich daraus ergibt, welche organisatorischen und personellen Ressourcen für die Umsetzung benötigt werden, mit welchen einmaligen Investitionskosten für Beschaffung, Einbau oder Nachrüstung von Pollern bzw. anderen Fahrzeugsperren zu rechnen ist, welche laufenden Kosten für Wartung, Prüfung, Instandhaltung und gegebenenfalls Ersatzbeschaffungen entstehen, welche zusätzlichen Personal- oder Planungskosten zu erwarten sind?

Wir bitten um Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas (Sachkundiger Bürger)

Foto: Norbert Prymen (RP)

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