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Machbarkeitsstudie und Betriebskonzept für eine Interkommunale Biogasanlage der Städte Wermelskirchen, Wipperfürth und Hückeswagen

Anfrage zur Sitzung des Rates am 13. Juli 2026:

Machbarkeitsstudie und Betriebskonzept für eine Interkommunale Biogasanlage der Städte Wermelskirchen, Wipperfürth und Hückeswagen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bereits im Jahr 2025 erfolgte im Rahmen der für alle deutschen Kommunen  gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeplanung, zusätzlich eine Prüfung hinsichtlich der  Möglichkeit zur Umsetzung einer interkommunalen Biogasanlage.

Bei dieser, durch die BEW und der BMU Energie Consulting durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, dass die theoretisch vorhandenen Potentiale der Städte Wermelskirchen, Wipperfürth und Hückeswagen, bezüglich der Bereitstellung von Wärmeenergie aus gasförmiger Biomasse, erheblich sind und kumuliert bis zu 12 % des über Erdgas zu erbringenden Wärmebedarfs der drei Städte abdecken könnte.

Aufgrund der klaren Ergebnisse und den hiermit verbundenen Vorteilen und Chancen, empfahl die BEW als nächsten sinnvollen Schritt, die Durchführung einer Machbarkeitsstudie.

Dieser Einschätzung der BEW schloss sich auch die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen an und  erklärte in der Beschlussvorlage 0215/2024, dass sie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ebenfalls  als zielführend erachtet. Allerdings sollten zunächst die Potentialanalysen im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung final abgeschlossen sein um das Thema auf einer vollständig informierten Grundlage weiter bearbeiten zu können. 

Wie aus der Vorlage 0062/ 2026 vom 14.04.2026 nun  zu entnehmen ist, konnten mittlerweile  die erforderliche Bestands- und Potentialanalysen, sowie die Entwicklung von Zielszenarien für die Wärmeplanung abgeschlossen werden. Somit sind aus unserer Sicht  auch die Voraussetzungen für die die weitere Bearbeitung des Projektes interkommunale Biogasanlage geschaffen worden.   

Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Freien Wähler / Zukunft Wermelskirchen an, wann mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie, hinsichtlich  der Errichtung einer interkommunalen Biogasanlage, zu rechnen ist. 

Um möglichst zeitnahe und belastbare Aussagen zu bekommen, in welcher Form der späterer Betrieb einer solchen Anlage realisiert werden könnte, wäre weiterhin die Erstellung eines Betreiberkonzeptes ratsam und sollte als Teil der oben genannten Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den Städten Hückeswagen und Wipperfürth bei der BEW Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW) beauftragt werden.

Die Herstellung und Nutzung von Biogas hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und gewinnt, aufgrund seiner vielen Vorteile, immer mehr an Bedeutung im Hinblick auf eine effiziente Energieversorgung Deutschlands. Unabhängig von Wind und Sonne produzieren Biogasanlagen permanent grundlastfähige, speicherbare und flexibel einsetzbare Energie und helfen so maßgeblich dabei mit, die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Insbesondere vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das voraussichtlich schon zum 01.Juli 2026 in Kraft treten soll,

wäre die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz, nicht nur für die BEW als Erdgasversorger, sondern auch für jeden Endverbraucher der eine Gasheizung  betreibt, von erheblicher Bedeutung.

Grund hierfür ist die Verankerung einer sogenannten Bio- oder Grüngras-Treppe in das GMG, die zwingend vorschreibt, dass ab 2029 Heizungen welche mit  fossile Energieträger betrieben werden,  schrittweise einen stetig anwachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, beginnend bei 10 Prozent.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Kellner (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Andreas Müßener (Fraktionsvorsitzender)

Foto: pexels

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