Sehr geehrter Herr Müßener,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 4. März 2026 und das grundsätzlich positive Feedback zur Effizienzinitiative.
Vorweg: Mir war von Anfang an wichtig, dass die Maßnahmen, die nun in Rede stehen, keine Skizzen vom Schreibtisch der Ministerialbürokratie werden sollten, sondern Ideen, die von erfahrenen Praktikern der Polizei NRW aus ihrem Dienstalltag heraus erdacht wurden. Dass dabei nicht jeder alle Vorschläge gut finden wird, war klar – dafür sind die Aufgaben der Polizei NRW zu vielfältig und facettenreich. Insofern sind es jetzt genau diese Rückmeldungen wie von Ihnen, auf deren Grundlage sich herauskristallisiert, welche Vorschläge kurzfristig umgesetzt werden, welche Ideen vielleicht noch ein wenig Zeit brauchen und welche Maßnahmen womöglich überhaupt nicht realisiert werden.
Sie sprechen nun – aus Ihrer perspektive verständlicherweise – jene Maßnahmen an, die mit den Kommunen zu tun haben. Dabei muss man differenzieren: Einerseits gibt es kommunale Aufgaben, bei denen sich in der Praxis eine (Mit-)Übernahme durch die Polizei etabliert hat – obwohl die Zuständigkeiten rechtlich originär anders geklärt sind. Andererseits hat die Arbeitsgruppe Ideen entwickelt, Aufgaben den Kommunen zu überlassen – wie im Falle der Geschwindigkeitsmessung ohne Anhalten. Diese Position ist allerdings auch mit Haushaltserträgen verbunden. In beiden Fällen war die Zielrichtung, Polizistinnen und Polizisten zu entlasten.
Es wird schnell ersichtlich, dass es – aus unterschiedlichen Perspektiven – jeweils gute Argumente für oder gegen einzelne Maßnahmen gibt. Das macht nun eine fachliche und politische Abwägung notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihre Rückmeldung an die entsprechenden Fachleute im Ministerium weiterleiten, die sich nun mit der Umsetzung der „Effizienzinitiative“ beschäftigen. Letztlich werde ich alle Positionen auch politisch abwägen und entscheiden. Hierbei wird Ihre Perspektive für mich wertvoll sein – an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank dafür!
Sie sprechen mit der Videobeobachtung einen zweiten Punkt an, der nicht unmittelbar mit der Effizienzinitiative in Verbindung steht. Hierfür habe ich die Rahmenbedingungen im Polizeigesetz bereits mit dem Sicherheitspaket I aus dem Jahre 2018 so angepasst, dass nunmehr auch an Kriminalitätsschwerpunkten eine polizeiliche Videobeobachtung möglich wird. Das macht sich bemerkbar: Gab es 2015 landesweit erst 12 festinstallierte Kameras, gab es Ende 2025 bereits 220 Geräte im Einsatz. Darüber hinaus habe ich bereits vor einigen Jahren zehn mobile Videobeobachtungsanlagen auf Anhängern anschaffen lassen, die von den Kreispolizeibehörden flexibel einsetzbar sind. Aber Sie haben Recht: Wir müssen auch über die Grenzen und Möglichkeiten einer kommunalen Videobeobachtung nachdenken. Ich weiß um die Forderungen der kommunalen Familie und danke Ihnen für diesen Impuls, den ich gerne auch noch einmal in die Beratungen zum Ordnungsbehördengesetz trage.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Herbert Reul MdL
Minister des Innern
Foto: Copyright Herbert Reul

https://freie-waehler-wermelskirchen.de/wp-content/uploads/2026/03/24-03-2026-1.jpg